Für Arbeitnehmer

Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren, liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie über neue Karrieremöglichkeiten nachgedacht haben. Eine solche berufliche Veränderung kann für Sie persönlich sehr gewinnbringend und spannend sein. Jedoch stellt die Suche nach der passenden Stelle für den Einzelnen oftmals eine grosse Herausforderung dar und erfordert ein hohes Mass an Engagement. Insbesondere wenn es sich um stark konkurrenzfähige Branchen handelt, sind die Anforderungen entsprechend hoch und die Auswahl- und Recruitingverfahren anspruchsvoll.

Unsere Schweiz ist ein Land, das Professionalität, Seriosität und Qualität schätzt. Dies sind auch unsere Stärken. Wir beraten Sie individuell und kompetent durch unsere profunden Kenntnisse in den jeweiligen Branchen und unterstützen Sie dabei, Ihren Traumjob zu finden.

Was wir Ihnen bieten

Swissjobfair ist Ihr persönlicher Vermittler, der Ihnen die Kommunikation mit Unternehmen erleichtert.

Das sind die Schritte zu Ihrem Traumjob:

  1. Kontaktieren Sie uns noch heute, unsere Beratung ist professionell und dennoch kostenlos und unverbindlich.
  2. Senden Sie uns Ihre Daten, idealerweise auch den Lebenslauf, sowie die Zeugnisse.
  3. Definieren Sie mit uns Ihre Ziele.
  4. Entscheiden Sie welches der von uns vorgelegten Angebote Ihnen am meisten entspricht.

Zum Vorgehen:

Nachdem wir Ihre Daten und Ihren Lebenslauf erhalten haben – oder ihn für Sie erstellt oder angepasst haben – sowie Ihre Ziele definiert sind, suchen wir umgehend nach Stellenangeboten.

Wir nehmen den Bewerbungsprozess in die Hand und stellen für Sie den Kontakt zu den Unternehmen her. Während der gesamten Dauer sind wir sowohl ihr, als auch deren Ansprechpartner. 

Sie werden fortwährend über den Stand des Bewerbungsprozesses informiert und erhalten monatliche Updates über unsere Bemühungen sowie die laufenden Fortschritte. 

Haben wir ein Vorstellungsgespräch für Sie arrangiert? Herzlichen Glückwunsch, wir drücken Ihnen auch die Daumen und beraten Sie, bei positivem Verlauf, zu den Modalitäten des offerierten Arbeitsvertrags.

Unsere Arbeitsphilosophie:

Bei uns stehen Ihre persönlichen Ziele im Vordergrund und wir legen grossen Wert darauf Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Deshalb bieten wir eine dienstleistungsorientierte individuelle Betreuung an, die Ihnen zuverlässig und schnell den neuen Job vermittelt.

WIE WIR ARBEITEN

Bei SJF stehen Ihre persönlichen Ziele im Vordergrund, die wir mit Ihnen erreichen möchten.

Wir legen grossen Wert darauf bereits bei der Beratung ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.

ABLAUF

Wir suchen die für Sie passenden Stellenangebote und stehen mit den Unternehmen in Kontakt.

Bei einer positiven Rückmeldung werden Sie durch das Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

SFJ GARANTIERT IHNEN

  • Einen kompetenten und motivierten Partner an Ihrer Seite.
  • Mindestens zwei Bewerbungen pro Monat.
  • Einen monatlichen Aktivitäten-Bericht über die laufenden Fortschritte.

Wen wir suchen

Der Schweizer Arbeitsmarkt ist dynamisch und entwickelt sich ständig weiter. Wir suchen daher diverse Fachkräfte aus der Schweiz sowie aus dem Ausland. Wegen des Fachkräftemangels an lokalen Kandidaten sind inzwischen qualifizierte ausländische Kandidaten sehr gefragt. Dies ist oft bei grösseren Unternehmen der Fall, die beispielsweise in der Medizin-, Pharma- und Industriebranche sowie in der Finanz- und Bankenwelt tätig sind. Daher suchen wir auch für diese Branchen qualifizierte Kandidaten und Experten.

Informationen für ausländische Fachkräfte

Sprachkenntnisse

In der Schweiz werden vier Amtssprachen gesprochen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.

Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind von Vorteil, weil dies die meistgesprochene Sprache der Schweiz ist. Englischkenntnisse sind vor allem in grossen multinationalen Unternehmen wünschenswert und für uns eine wesentliche Voraussetzung, um Ihre Bewerbung in diesem Kontext zu fördern.

Aufenthalt

Als Bürger der Europäischen Gemeinschaft haben EU-Bürger leichteren Zugang zur Arbeit in der Schweiz. Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss sich ein ausländischer Staatsbürger, der bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt ist, bei der Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, die je nach Aufenthaltszweck variiert. Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist keine Genehmigung erforderlich. Um eine Aufenthaltsbewilligung für berufliche Zwecke zu beantragen, ist es notwendig, keinen Eintrag im Strafregister, einen gültigen Reisepass und natürlich einen Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmen zu haben.

Aufenthaltsbewilligung

Je nach Art des mit dem Unternehmen abgeschlossenen Vertrages, gibt es für Ausländer verschiedene Arten von Bewilligungen. Die folgenden sind die wichtigsten, die Ihren Bedürfnissen entsprechen könnten.

Aufenthaltsbewilligung L
Die Aufenthaltsbewilligung L ermöglicht Ihnen, bei Arbeitsverhältnissen zwischen 3-12 Monate in der Schweiz zu leben und zu arbeiten. Diese Genehmigung wird europäischen Bürger erteilt, jedoch gibt es keinen Anspruch auf Sozialleistungen.

Aufenthaltsbewilligung B
Die Aufenthaltsbewilligung B ermöglicht Ihnen, ein Jahr in der Schweiz zu leben und zu arbeiten, mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr. Sie wird europäischen Bürgern ausgestellt, die einen Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit oder für mehr als 365 Tage unterzeichnet haben.

Aufenthaltsbewilligung C
Die Aufenthaltsbewilligung C ermöglicht einen unbegrenzten Aufenthalt ohne Einschränkungen betreffend Zweck, wie z.B. Arbeit oder Studium. Sie kann europäischen Staatsbürgern ausgestellt werden, die sich seit mehr als 10 Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten. Sie wird alle 5 Jahre erneuert.

Temporär-Arbeit

Eine temporäre Arbeit hat eine sehr befristete Dauer und ist oft ein hervorragendes Sprungbrett, um ein Unternehmen kennenzulernen oder neue Aufgaben zu übernehmen. Die Besonderheit der Temporärarbeit liegt in ihrer vertraglichen Form, an der drei Akteure beteiligt sind: die Personalagentur, das übernehmende Unternehmen und der Zeitarbeiter.

Für Leiharbeitnehmer ist der gesetzliche Arbeitgeber die Personalvermittlung, die sich mit der Suche nach einem Arbeitsplatz in einem Unternehmen befasst. Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der Personal-Leasingagentur abgeschlossen, die das Gehalt zahlt. Temporärarbeitnehmer arbeiten dann in der übernehmenden Gesellschaft, die mit der Personal-Leasinggesellschaft einen Vertrag abschließt, in dem die Vergütung für den Temporärarbeitnehmer vereinbart wird.